Neu: Die 55 besten Gefahrstoff-Praxis-Tipps für 2011
Einmalige Download-Aktion bis zum 31.01.2012

55-teiliges Praxispaket für Gefahrstoffe & Gefahrgut

Mit diesem Gefahrgut-Praxispaket schalten Sie Ärger mit den Kontrollbehörden zuverlässig aus!

Sie bekommen diese 55 unverzichtbaren Arbeitshilfen jetzt sofort per PDF zum Download, wenn Sie hier klicken



55-teiliges Praxispaket für Gefahrstoffe & Gefahrgut


Laden Sie sich dieses einmalige Praxispaket aus Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und vieles mehr jetzt sofort hier herunter:

ADR 2011: Alle Änderungen auf einen Blick
Lenk- und Ruhezeiten: Nutzen Sie diese praktische Übersicht
Gefahrgutkennzeichnung: So bezetteln Sie Ihren Gefahrgut-Transport 100%-ig korrekt
ADR Schein: Welche Prüfungsfragen 2011 Ihnen garantiert gestellt werden
Checkliste Ladungssicherung: Diese Punkte müssen Sie bei der Beladung des Fahrzeugs mit gefährlichen Gütern prüfen
Schriftliche Weisungen für den Gefahrgut-Transport: Wie verhalten Sie sich beim einem Notfall richtig? Wie muss Ihr Fahrzeug ausgerüstet sein? Dieses Dossier erhalten Sie in sensationellen 26 Sprachen - von Bulgarisch bis Türkisch!
Gefahrstoffsymbole: Unterweisen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter über die neue Gefahrstoff-Kennzeichnung - ganz einfach mit dieser fix & fertigen Powerpoint-Präsentation!
Gefahrstoffkataster: Wie Sie mit diesem praktischen Muster-Formular mühelos ein eigenes Gefahrstoffverzeichnis bilden
Gefahrstoffverordnung: Welche Änderungen der neuen GefStoffV für Sie wirklich wichtig sind
Die 10 wichtigsten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) klipp & klar erklärt - nur hier!
Neues Sicherheitsdatenblatt nach REACH: So füllen Sie es richtig aus
Entsorgung von Asbest: Wie Sie korrekt nach der neuen TRGS 519 handeln
Testen Sie sich und machen Sie den Gefahrstoff-Check! Mit der Checkliste Gefahrstoffe
Die 7 wichtigsten Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe: Sofort zum Übernehmen!
REACH: Mit diesem praktischen Muster-Brief erfragen Sie bei Ihren Lieferanten die "Informationspflichten zu besorgniserregenden Stoffen"
Muster-Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung fast im Schlaf
Explosionsschutzdokument: Fehlt Ihnen dieses Dokument drohen Ihnen empfindliche Bußgelder!
Betriebsanweisung Ammoniumnitrat: So schützen Sie Ihren Betrieb vor einer Explosionskatastrophe
Transport von Gasflaschen: Wie Sie gemäß TRG 280 Druckgasbehälter korrekt befördern
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle: Worauf Sie laut TRGS 521 besonders achten müssen
Gefahrgutklassen: Profitieren Sie von dieser einmaligen Tabelle zu allen Gefahrzetteln laut ADR
... und noch viele Arbeitshilfen mehr!


Sie erhalten dieses sonst nirgends erhältliche Praxis-Paket jetzt sofort als PDF, wenn Sie auf diesen Link klicken:



55-teiliges Praxispaket für Gefahrstoffe & Gefahrgut



Kennen Sie wirklich alle neuen Vorschriften bei Lenk- und Ruhzeiten, REACH, GHS & Gefahrgut-Transporten laut ADR?

Jetzt machen die Kontrollbehörden ernst! Unternehmen, die mit Gefahrstoffen und Gefahrgut umgehen, werden gnadenlos kontrolliert. Schon ein einmaliger Verstoß kann im Extremfall bis zu 50.000,00 € Bußgeld kosten!

Schützen Sie sich davor. Dieser Sonder-Report zeigt Ihnen Schritt für Schritt den rechtssicheren Weg zur Einhaltung aller Vorschriften bei Lenk- und Ruhezeiten, REACH, GHS & Gefahrgut-Transporten laut ADR.

Spezial-Report von:



Gabriele Janssen, Gefahrstoff- und Gefahrgut-Expertin

Sehr geehrter Gefahrgutbeauftragter,
sehr geehrte Sicherheitsfachkraft,

stellen Sie sich bitte einmal Folgendes vor: Einer Ihrer LKW kippt auf der Autobahn um, mehrere Gefahrgutfässer laufen aus … und in den Medien wird dieser Unfall gebührend ausgeschlachtet.

Was dies für das Image Ihres Unternehmens bedeutet, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen!

Ein anderes Beispiel:

Ein Kurierfahrzeug mit gekühlten medizinischen Proben gerät ins Schleudern und kippt um. Stickstoff, -196 Grad Celsius kalt, läuft aus. Die Fahrbahn wird blitzschnell vereist, der Fahrer schwer verletzt. ....

Was würden Sie dafür geben, um solche Horrorszenarien zu vermeiden?

Von dem damit zwangsläufig verbundenen „Papierkram“ und Bußgeldern von möglicherweise bis zu 50.000 € ganz zu schweigen!

Und dieses Jahr machen die Kontrollbehörden wirklich ernst. Ein einmaliger Verstoß gegen die REACH-Verordnung kann Sie bereits bis zu 50.000 € Bußgeld kosten. Werden die Lenk- und Ruhezeiten überschritten oder fehlt dem Fahrer eine Gefahrgut-Prüfbescheinigung, drohen bis zu 7.500 € Bußgeld.

Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Speziell die Vorschriften des neuen ADR sind mittlerweile so vielfältig, dass unter Termindruck schnell etwas vergessen werden kann. Zum Beispiel im Teil 3 des ADR:

In der Tabelle A des ADR finden Sie das UN-numerische Stoffverzeichnis mit mehreren tausend UN-Nummern. 17 UN-Nummern sind 2010 neu und 100 UN-Nummern wurden verändert, 2011 gab es schon wieder neue UN-Nummern..

… daher müssen Sie sich stets vor der Beförderung Ihres Gefahrguts über die Neuregelungen informieren!

Ein weiteres Beispiel:

Der Tunnelbeschränkungscode gehört jetzt laut ADR Teil 5 ins Beförderungspapier. Zur Beförderung von Allyalkohol vermerken Sie nun "UN1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), I (C/D) oder "UN1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), VG I (C/D)"

Wird Ihnen anhand dieser Beispiele klar, wie schnell Sie einen Gefahrstoff-Verstoß riskieren können?

Diese Gefahr ist besonders groß, wenn es schnell gehen soll, eine Lieferung im Verzug ist oder sich zu viel Routine eingespielt hat.

Mit meinen 55 Gefahrstoff-Praxistipps zeige ich Ihnen, wie Sie mit solchen Fallen umgehen.

Hier können Sie die "55 besten Gefahrstoff-Praxistipps für 2011" von Gabriele Janssen herunterladen

Das Paket "Die 55 besten Gefahrstoff-Praxistipps" ist eine Sonder-Veröffentlichung meines Spezial-Informationsdienstes für Gefahrgutbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte. Er heißt „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“.

„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ bringt Sie jeden Monat auf den neuesten Stand des Gefahrstoff- und Gefahrgutrechts. Ich zeige Ihnen darin, wie Sie im immer komplizierter werdenden Vorschriften-Dickicht jetzt mühelos zurechtkommen.

Und zwar nicht nur bei REACH, GHS und Gefahrguttransporten laut ADR. Sondern auch in allen anderen Bereichen rund um die Themen Gefahrstoff und Gefahrgut.

Achtung: Seit 1.12.2010 gilt die neue Gefahrstoffverordnung

Am 30.11.2010 wurde die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen vom 26.11.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1643) verkündet.

Nach nur 5 Jahren musste die bestehende GefStoffV nun grundlegend überarbeitet werden. Doch warum?

Die Neufassung der GefStoffV ist insbesondere aufgrund der GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nötig. Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen neu. Am 1.12.2010 lief die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Kennzeichnung bei Stoffen ab. Daher musste die Verordnung zügig an die neuen Kennzeichnungsregeln angepasst werden.

Aufgrund der REACH-Verordung ergeben sich ebenfalls Änderungen. Hier geht es in erster Linie um die Informationspflichten und die Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen, die sich durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ergeben.

Wichtig! Die neue Gefahrstoffverordnung trat am 1.12.10 in Kraft!

Welche Änderungen sich durch die neue GefStoffV konkret für SIE in der Praxis ergeben, lesen Sie in einer unserer nächsten Ausgaben von "Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell". Das sollten Sie auf keinen Fall verpassen!

 

Die vom Kabinett verabschiedete Fassung der neuen Gefahrstoffverordnung erhalten Sie im Gefahrstoff-Paket Die 55 besten Gefahrgut-Praxistipps für 2011" zum Sofort-Download. Sie können das komplette Paket sofort hier herunterladen:

Ihr unschätzbarer Vorteil:

Der Informationsdienst „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ hält Sie aktuell auf dem Laufenden. Sie sind stets topaktuell informiert – und keine wichtige Änderung oder Neuregelung kann Ihnen entgehen! Denn genau darum geht es ja in Ihrer Funktion:

Als Sicherheitsfachkraft müssen Sie stets über die bei Ihnen zum Einsatz kommenden Gefahrstoffe informiert sein.
Sie müssen die Mitarbeiter im Unternehmen einweisen, schulen und kontrollieren.
Sie müssen neue Gesetze und Vorschriften kennen – und den Arbeitgeber zu diesem sensiblen Thema immer wieder beraten.

Das aber geht nur, wenn Sie auch wirklich aktuell informiert sind – selbst dann, wenn Sie mal keine Zeit für teure Seminare oder Schulungen haben.

Wie wichtig AKTUELLSTE Informationen sind, zeigt auch dieses Beispiel. Es geht um die neue Gefahrstoffkennzeichnung, die 2010 mit der GHS-Verordnung in Kraft trat:

Kennen Sie den Unterschied zwischen den neuen und alten Kennzeichen? Hierzu ein Beispiel:

Hätten Sie es gewusst?

Wenn ja, herzlichen Glückwunsch!

Wenn nein, dann haben Sie es JETZT IN DER HAND, ab sofort eine Informationsquelle zu nutzen, die Sie kompakt, konkret und in verständlicher Form über alles, aber auch wirklich alles informiert, was für Sie als Sicherheitsfachkraft oder Gefahrgutbeauftragter von Bedeutung ist!

Denn Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ ermöglicht Ihnen genau das:

Mit wenig Aufwand topaktuell informiert zu sein – und rechtssicher handeln und entscheiden zu können!

Das ist alt:
Das ist NEU:

Doch warum testen Sie es nicht einfach selbst und fordern jetzt gleich Ihr persönliches Gratis-Test-Exemplar an? Ein Klick genügt! Und schon entdecken Sie „vor Ort“, was das ganz Besondere an „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ ist:

15 Minuten pro Monat reichen aus ...

und Sie als Sicherheitsfachkraft oder Gefahrgutbeauftragter (und damit letztendlich auch der Arbeitgeber, den Sie ja beraten) sind über alle relevanten Neuerungen, Änderungen, gesetzlichen Regelungen und über den rechtssicheren und betriebssicheren Umgang mit Gefahrstoffen umfassend informiert.

Neue REACH-Pflichten: Seit 1.12.2010 gelten verschärfte Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt

 

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Informationsmedium über Gefahrstoffe. Die Anforderungen an den Inhalt des Dokuments sind in der REACHVerordnung festgelegt. Am 1.12.2010 traten neue Vorschriften für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts in Kraft.

Im Mai 2010 wurde im Amtsblatt der EG die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 veröffentlicht. Diese Änderungsverordnung ändert den Anhang II von REACH in 2 Schritten. Die 1. Änderung führt eine neue Untergliederung des Sicherheitsdatenblatts ein. Bei Produkten, die nach GHS gekennzeichnet und/oder eingestuft sind, ist zusätzlich die Einstufung nach den alten Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinien in das Sicherheitsdatenblatt einzutragen. Die 2. Änderung tritt am 1.6.2015 in Kraft, also zu dem Termin, ab dem alle Chemikalien nach GHS zu kennzeichnen sind.

Was sich genau ändert

Die Angaben zur Kennzeichnung stehen jetzt in Abschnitt 2. Diese Information war bisher in Abschnitt 15 "Rechtsvorschriften" gefordert. Diese Angabe erscheint nun gemeinsam mit der Einstufung unter dem Abschnitt "Mögliche Gefahren".

Einstufung

Bei Stoffen erscheint in diesem Unterkapitel die Einstufung nach der GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und nach der alten Stoffrichtlinie 67/548/EWG.

Kennzeichnung

Auf der Grundlage der Einstufung sind bei Stoffen jetzt die Angaben für das Kennzeichnungsetikett nach der GHS-Verordnung anzugeben. Hierzu gehören Gefahrenpiktogramm/e, das Signalwort, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise.

Unterkapitel sind Pflicht

Im Sicherheitsdatenblatt nach der Änderungsverordnung (EU) Nr. 453/2010 muss auf der ersten Seite das Datum der Erstellung vermerkt sein. Bei Überarbeitungen ersetzen Sie das Erstelldatum durch das Überarbeitungsdatum. Ergänzend vermerken Sie auch das Datum, an dem die überarbeitete Fassung in Kraft tritt. Außerdem sind alle Fassungen zu nummerieren.

Neben den 16 Rubriken führen Sie zusätzlich die in der Übersicht aufgelisteten Unterabschnitte auf. Leere Unterabschnitte sind nicht zulässig!

Wichtig: Welche Informationsanforderungen an die jeweiligen Unterkapitel genau gestellt werden, ist ausführlich in der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 beschrieben.Ein Muster für ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Änderungsverordnung erhalten Sie in dem Gefahrstoff-Paket Die 55 besten Gefahrstoff-Praxistipps für 2011". Darin habe ich Ihnen alle Neuregelungen erläutert. Sie können das komplette Paket sofort hier herunterladen:

Endlich! Die 55 besten Gefahrstoff-Praxistipps für 2011 machen Ihre Arbeit mit Gefahrstoffen ab sofort leichter:

  • Betriebsanweisungen: Suchen Sie manchmal auch nach der passenden Betriebsanweiung? Es geht auch bequemer: Verwenden Sie einfach eine fertig zu übernehmende Betriebsanweisung aus „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ - und Sie haben automatisch an alles gedacht!
  • Lagerung von Gefahrstoffen: Die neue TRGS 510 regelt nun die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • Säuren und Laugen: Wie Sie Gefahren erkennen und Ihre Mitarbeiter wirksam schützen
  • Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie sich die Gefährdungsbeurteilung gemäß der TRGS 400 vereinfachen können
  • Betriebssicherheitsverordnung: Welche neuen Leitlinien Ihnen jetzt bei der Umsetzung weiterhelfen
  • Gefahrstoff-Kennzeichnung: Welche neuen Zeichen sind 2011 Pflicht? Und welche Fristen gelten hier?
  • REACH: Bei welchen Verstößen bis zu 50.000 € Bußgeld drohen
  • Sicherheitsdatenblatt: Jeder Lieferant eines Gefahrstoffs muss Ihnen bei der ersten Lieferung der Chemikalie unaufgefordert und kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Warten auch Sie häufig vergeblich auf die Zusendung dieses Dokuments? Dann habe ich einen Tipp für Sie, wie Sie auf bis zu 1 Mio. Sicherheitsdatenblätter zugreifen können.
  • Sicherheits-Unterweisungen: Haben Sie es schon einmal mit dem Kartentrick versucht?
  • Biostoff oder Gefahrstoff? Arbeiten Sie in Ihrem Betrieb gezielt mit Mikroorganismen wie Bakterien, Hefen oder Viren, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können? Dann haben Sie es mit biologischen Arbeitsstoffen zu tun und müssen diese Spezial-Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) beachten.
  • Diese 6 Technischen Regeln für Gefahrstoffe wurden kürzlich an die aktuelle Rechtslage angepasst. Kennen Sie diese Änderungen schon? Mit „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ halten Sie sich immer auf dem neuesten Stand. Hier klicken für Ihr GRATIS-Test-Exemplar.
  • Gefahrstofflagerung: Was Ihre Mitarbeiter hier wissen müssen und welche Gefahrstoffe Sie keinesfalls (oder nur mit Einschränkungen) gemeinsam lagern dürfen
  • REACH-Registrierpflicht erfüllt? Vorsicht: Bei Verstoß droht Gefängnis
  • TRGS 500: So füllen Sie Natriumhypochloritlösung sicher um
  • Hautschutz: Wie Sie mit einer einfachen Änderung des Arbeitsverfahrens Ihre Haut auch ohne Creme oder Handschuh schützen
  • Augenschutz: Wie Sie gefährliche Verätzungen sicher vermeiden
  • REACH: Haben Sie schon alle Stoff registriert?
  • Ersatzstoffprüfung: Wie Sie mit einfachen Verfahren Chemikalien vergleichend bewerten können
  • Gefährdungen durch Dampf und Druck: Jetzt gilt die TRBS 2141 Teil 1
  • Schadstoffbelastete Bereiche: Die neue TRGS gibt Schutzmaßnahmen vor
  • Gefahrstoffe in der Luft: Worauf muss man beim Einsatz von Lüftungstechnik achten?
  • Wassergefährdende Stoffe: Diese Stoffe wurden geprüft und neu eingestuft
  • TRGS: Ihr Schlüssel zur Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen

Sie haben sich bei dem einem oder anderen Punkt gedacht: „Ja, das Problem hatte ich auch schon mal“? Dann sollten Sie sich jetzt alle 55 Gefahrstoffpraxis-Tipps für 2011 und eine GRATIS-Test-Ausgabe meines Informationsdienstes „Gefahrgut & Gefahrstoff aktuell“ sofort zukommen lassen. Klicken Sie hier.

Lenk- und Ruhezeiten: Wie Sie jetzt Urlaubs- und Krankheitstage nachweisen müssen

Gefahrgut-

Sobald Sie Güter mit einem Fahrzeug über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) befördern, müssen Sie der Behörde für jeden Tag eines Jahres Tätigkeitsnachweise vorlegen können. Für den Nachweis berücksichtigungsfreier Tage gilt jetzt EU-weit ein neues Formblatt.

Lenk- und Ruhezeiten sind stets zu dokumentieren. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen vor, muss der Fahrer einen Nachweis erbringen, warum er keine Aufzeichnungen vorlegen kann bzw. dass er seiner Fahrertätigkeit nicht nachgegangen ist.

Grundsätzlich muss Ihr Chef eine Bescheinigung über "berücksichtigungsfreie Tage" ausstellen, sobald Sie als Fahrer für einen der dem Kontrolltag vorausgehenden 28 Kalendertage die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise (Schaublätter, Eintragungen auf der
Fahrerkarte bzw. Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät oder Aufzeichnungen) nicht vorlegen können, weil Sie

  • erkrankt waren,
  • sich im Urlaub befanden
  • aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben, weil Sie z.B. im Lager beschäftigt waren
  • ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Aufzeichnungspflichten gelten (also ein Fahrzeug mit max. 2,8 t zGG), oder
  • aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben.

Wichtig für Sie: Wenn Sie beispielsweise an einem Tag nur 20 Minuten ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug lenken, darf für diesen Tag keine Bescheinigung ausgestellt werden. Vielmehr müssen die anderen Arbeitszeiten auf dem Tageskontrollblatt, der Tachoscheibe
oder im digitalen Kontrollgerät vermerkt werden.

Keine handschriftlichen Bescheinigungen!

Ihr Chef muss jedem Fahrer die Bescheinigung vor Fahrtantritt ausstellen. Sie ist maschinenschriftlich auszufüllen und vom Fahrer zu unterzeichnen. Eine handschriftlich ausgestellte Bescheinigung wird von der Behörde nicht akzeptiert.

Nachträgliche Bestätigung

Kann eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden, weil die berücksichtigungsfreien Tage unterwegs angefallen sind, hat der Arbeitgeber diese auf Verlangen der Behörde nachträglich auszustellen und vorzulegen.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage. Es sei denn, es werden Güter, wie z. B. frisches Fleisch, befördert, für die das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht gilt.

MEIN TIPP: Das BAG empfiehlt, bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Sonn- und Feiertage Bescheinigungen des Unternehmers mitzuführen. Bei Fahrten nach Österreich, Portugal und Belgien wird die Verwendung des EU-Formblatts ausdrücklich empfohlen. Bei Verwendung anderer und veränderter Nachweise drohen sehr hohe Bußgelder!

Lenk- und Ruhezeiten

Das BAG prüft nicht nur die Nachweise für Urlaubs- und Krankheitstage. Es überwacht auch die Lenkzeiten. Welche Lenk- und Ruhzeiten Ihre Fahrzeugführer einhalten müssen, steht in der Verordnung (EG) 561/2006.

 

Das gemäß Verordnung (EG) 561/2006 vorgeschriebene Formular ist selbstverständlich im Gefahrgut-Paket Die 55 besten Gefahrgut-Praxistipps für 2011" enthalten. Sie können das komplette Paket sofort hier herunterladen:

Zum Download

 

„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ – das ist umfassende Beratung zu wirklich ALLEN Fragen

„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ – das ist umfassende Beratung zu wirklich ALLEN Fragen, die sich Ihnen als Sicherheitsfachkraft oder als Gefahrgutbeauftragtem fast täglich stellen. Wann immer Sie vor eine neue Herausforderung gestellt werden, hilft Ihnen „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“. Gern trete ich den Beweis an...

Stellen Sie sich folgende Situation vor: In Ihrem Betrieb finden Arbeiten mit Stoffen statt, die mit Gefährlichkeitsmerkmalen wie R 61 „Kann das Kind im Mutterleib schädigen“ oder R 46 „Kann vererbbare Schäden verursachen“ versehen sind.

Plötzlich wird eine Ihrer Mitarbeiterinnen schwanger! Sie brauchen also „von jetzt auf gleich“ eine Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter: Woher nehmen? Ab sofort reicht ein Mausklick, denn:

Im Online-Archiv von „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ finden Sie die Antwort: Ein Fertig-Muster, das Sie sofort für Ihren Betrieb übernehmen können! Was könnte einfacher sein? Ein weiteres Beispiel:

Werden in Ihrem Betrieb Desinfektionsmittel benutzt, benötigen Sie eine Betriebsanweisung. Kein Problem: Laden Sie sich diese Betriebsanweisung ganz einfach herunter!

„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ gibt Ihnen jeden Monat die Praxis-Tipps, mit denen Sie sich als Gefahrgutbeauftragter die Arbeit wirklich leichter machen.

Jede Ausgabe hat nur 8 Seiten. So können Sie sich auch bei akutem Zeitmangel jederzeit auf dem Laufenden halten. Und haben zusätzlich jederzeit eine Quelle zur Hand, aus der Sie zitieren können, ohne sich bei Ihrem Chef bloßstellen zu müssen.

Lassen Sie sich jetzt eine GRATIS-Test-Ausgabe PLUS die Sonder-Veröffentlichung Die 55 besten Gefahrstoff-Praxistipps für 2011" zum Sofort-Download per PDF zukommen!

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Gabriele Janssen

Gefahrstoff- und Gefahrgut-Expertin und Chefredakteurin von „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“

„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ macht Sie jeden Monat auf nur 8 Seiten mit den neuesten Regelungen vertraut. Klicken Sie hier für Ihre GRATIS-Test-Ausgabe!

P.S.: Bei Verstoß gegen die neuen Vorschriften drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 50.000 € oder sogar das Gefängnis. Da lohnt sich die Investition in „Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“ um ein Vielfaches!

Nutzen Sie jetzt diese einmalige Chance und profitieren Sie zusätzlich kostenlos von den 55 besten Gefahrstoff-Praxistipps für 2011".

Gratis-Test-Anforderung von
„Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell“


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Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von „Gefahrstoff und Gefahrgut aktuell“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile, erhalte ich, solange ich möchte, 16mal im Jahr „Gefahrstoff und Gefahrgut aktuell“ zum Preis von nur 29,95 € pro Ausgabe zzgl. Versandkosten und MwSt. Den Bezug kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen stoppen.
  • 1 Ausgabe GRATIS zum Testen
  • Jede weitere Ausgabe nur 29,95 € zzgl. Versandkosten und MwSt.
  • GRATIS-Praxis-Paket
  • Garantie: Den weiteren Bezug kann ich in den ersten 30 Tagen kostenfrei widerrufen und danach jederzeit ohne Angabe von Gründen stoppen.
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